Datenpanne - Sofort handeln!
Unternehmen müssen meldepflichtige Datenpannen binnen 72 Stunden anzeigen (Art 33 u. 34 DSGVO). Nicht oder zu spät gemeldete Datenpannen ziehen empfindliche Sanktionen nach sich. Bekommen Sie Kenntnis von einer Datenpanne, ist schnelles und umsichtiges Handeln gefragt. Beheben Sie die Ursache, wenn es Ihnen möglich ist und holen Sie sich Hilfe. Wir sind auch in solchen Fällen für Sie da, um Schaden zu mindern, womöglich zu verhindern.
Ansprechpartner
bsw - Beratung, Service & Weiterbildung GmbH
Jens Eichler
jens.eichler@bsw-mail.de
+49 (351) 4250271
Steffen Stiehler
steffen.stiehler@bsw-mail.de
+49 (351) 4250280
Aber nicht nur bei einer Datenpanne ist Hilfe vonnöten. Häufig braucht es auch Unterstützung schon im Vorfeld, oder bei der Umsetzung einzelner Bereiche des Datenschutzkonzeptes, verbunden mit der Erstellung der Pflichtdokumente. Sie können auch einzelne Leistungspakete bei uns erfragen und abrufen.
- Auskunftsersuchen
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Erstellung eines Verfahrensverzeichnises
- Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen
- Webseiten-Check
Haben Sie Fragen zu weiteren Themen des Datenschutzes, dann rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern.